REACH Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung,
Bewertung und Zulassung von Chemikalien)
R.A.W. informiert gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung (EG/1907/2006):
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand enthält keines unserer Produkte
Stoffe der Kandidatenliste (SVHC) gemäß Artikel 59 (1) der REACH-Verordnung
(
http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_table_en.asp) in einer
Konzentration über 0,1 Masse-%.
Darüber hinaus stellt R.A.W. sicher, dass neue Produkte, die in die Produktpalette übernommen werden, keine SVHC über 0,1 Masse-% enthalten.
Für weitergehende Auskünfte und Informationen wenden Sie sich bitte an unseren REACH-Beauftragten Herrn Dipl.-Ing. (TU) Michael Fischer.

