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Fasshandling

30.30.01_a_Fasswagen_Transportwagen_Kommissionierwagen_Transportroller_Fahrbare_Auffangwanne

Lieferung innerhalb von 5 Werktagen Artikel Fasswagen mit Auffangwanne (DIBt)
Artikel-Nr. 30.30.01
Maße 1.600 mm x 740 mm x 640 mm 
VE Stück
Stück / VE 1
Stück / Palette 4
Gewicht kg / VE 44
Preis (brutto)702,10 €Jetzt kaufen!
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30.30.02

Lieferung innerhalb von 5 Werktagen Artikel Fassroller mit Auffangwanne
Artikel-Nr. 30.30.02
Maße 725 mm x 725 mm x 255 mm 
VE Stück
Stück / VE 1
Gewicht kg / VE 14
Preis (brutto)333,20 €Jetzt kaufen!
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30.30.03_b_Fasswagen_Transportwagen_Kommissionierwagen_Transportroller_Fahrbare_Auffangwanne

Lieferung innerhalb von 5 Werktagen Artikel Fassroller mit Auffangwanne und Griff
Artikel-Nr. 30.30.03
Maße 725 mm x 725 mm x 990 mm 
VE Stück
Stück / VE 1
Gewicht kg / VE 15,5
Preis (brutto)404,60 €Jetzt kaufen!
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30.30.04_a_Fasswagen_Transportwagen_Kommissionierwagen_Transportroller_Fahrbare_Auffangwanne

Lieferung innerhalb von 5 Werktagen Artikel Transportwagen mit Auffangwanne
Artikel-Nr. 30.30.04
Maße 900 mm x 700 mm x 980 mm 
VE Stück
Stück / VE 1
Gewicht kg / VE 18
Preis (brutto)505,75 €Jetzt kaufen!
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Der R.A.W. Fasswagen mit Auffangwanne entspricht den gesetzlichen Anforderungen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen. Er wurde entsprechend geprüft und besitzt die Zulassung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) (auf R.A.W. ausgestellt).
 
DIBt-Zulassung - allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit Ü-Zeichen für Auffangwannen (ausgenommen Faltwannen) (ÜHP-Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Person / Stelle).
 
Auffangwannen benötigen eine Eignungsfeststellung gemäß § 63 WHG (Wasserhaushaltsgesetz), wenn sie im Rahmen einer wasserrechtlichen LAU-Anlage (Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe) ortsfest eingesetzt werden. Diese Eignungsfeststellung kann für Auffangwannen im Rahmen der Landesbauordnungen (Muster-WasBauPVO) im Form einer „ÜHP-Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Person / Stelle“ durch eine DIBt-Zulassung erbracht werden.