| Fasshandling |
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Der R.A.W. Fasswagen mit Auffangwanne entspricht den gesetzlichen Anforderungen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen. Er wurde entsprechend geprüft und besitzt die Zulassung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) (auf R.A.W. ausgestellt).
DIBt-Zulassung - allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit Ü-Zeichen für Auffangwannen (ausgenommen Faltwannen) (ÜHP-Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Person / Stelle).
Auffangwannen benötigen eine Eignungsfeststellung gemäß § 63 WHG (Wasserhaushaltsgesetz), wenn sie im Rahmen einer wasserrechtlichen LAU-Anlage (Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe) ortsfest eingesetzt werden. Diese Eignungsfeststellung kann für Auffangwannen im Rahmen der Landesbauordnungen (Muster-WasBauPVO) im Form einer ÜHP-Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Person / Stelle durch eine DIBt-Zulassung erbracht werden.





